Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
De Light Express - C a n n a Erlebnis-Events
Stand: Juni 2025
Verantwortlich:
De Light Express
Inhaber: Uwe Zeglin
Kornstr. 116
28201 Bremen
1. Leitbild und Zielsetzung
De Light Express versteht sich als Anbieter von Informations- und Erlebnis-Events
rund um Verdampfertechnik in Deutschland.
Im Mittelpunkt steht die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis
im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§§ 2, 3, 5, 9, 19 KCanG)
sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Wir setzen auf Aufklärung, Prävention und die Förderung risikoarmen und bewusstem
Konsumverhaltens bei volljährigen Personen.
2. Maßnahmen zum Jugendschutz
-Teilnahme an Events ausschließlich für nachweislich volljährige Personen ab 18 Jahren
mit Alterskontrolle durch amtliche Ausweisdokumente am Einlass.
-Keine Abgabe oder Bereitstellung von Cannabisprodukten durch den Veranstalter.
-Gestaltung der Events ohne kindliche, comicartige oder für Jugendliche ansprechende
Elemente.
-Veranstaltungen finden in abgetrennten Bereichen oder mit kontrolliertem Zugang statt,
um den Jugendschutz zu gewährleisten.
3. Früherkennung von riskantem Konsum
-Schulung des Event-Teams zur Erkennung von Anzeichen problematischen
Konsumverhaltens (z. B. wiederholter Konsum in kurzer Zeit, stark verändertes
Verhalten).
-Bereitstellung von Checklisten und Gesprächsleitfäden für das Personal.
-Anonyme Protokollierung von relevanten Vorkommnissen zur Qualitätssicherung.
4. Frühintervention
-Niedrigschwellige Ansprache auffälliger Gäste (beispielsweise Angebot eines
Informationsgesprächs).
-Weitervermittlung an Beratungs- und Präventionsstellen (über z.B. Flyer, QR-Codes).
-Anwendung von Deeskalationsstrategien (z. B. Platzverweis bei wiederholtem
Fehlverhalten).
5. Gesundheitsförderung und Prävention
-Wissensvermittlung über risikoarmen Konsum (z. B. Konsumformen, geeignete
Temperaturen, Gerätereinigung oder auch Verweis zu Care Instructions ).
-Kein Tabak-, Alkohol- oder Mischkonsum bei Events.
-Bereitstellung von Wasser und Snacks.
6. Organisation und Verantwortung
-Benennung eines Präventionsbeauftragten je Event.
-Kooperation mit Beratungsstellen (z. B. Ambulante Suchthilfe Bremen, Fachstellen
Suchtprävention Niedersachsen, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., BZgA).
-Dokumentation und fortlaufende Überprüfung des Konzepts.
7. Rechtsgrundlagen
-Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis ( KCanG )
-Jugendschutzgesetz ( JuSchG )
-Weitere relevante Vorschriften auf Landesebene
Dieses Konzept ist bundesweit einsetzbar
und wird lokal um spezifische Kooperationspartner ergänzt.
Kontakt:
howdy@delightexpress.de | www.delightexpress.de
8. Beratungsstellen und Präventionskontakte
Ambulante Suchthilfe Bremen (ASHB)
- Zentrum Mitte: Bürgermeister-Smidt-Straße 35, 28195 Bremen
Tel.: 0421 98979-0 | E-Mail: info@ash-bremen.de
- Zentrum Nord: Bermpohlstraße 23a, 28757 Bremen
Tel.: 0421 98979-70 | E-Mail: info@ash-bremen.de
Niedersachsen (Beispiele)
- Drob Delmenhorst: Scheunebergstraße 41, 27749 Delmenhorst | Tel.: 04221 14055
- Drobs Lüneburg: Heiligengeiststraße 31, 21335 Lüneburg | Tel.: 04131 684460
Überregional
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. ( www.dhs.de )
- BZgA Suchtprävention ( www.drugcom.de )